Unterweisungshilfe zum Hautschutz

Ein erster Überblick

Ursprünglich sollte die Arbeitshilfe nur aus den Unterweisungen bestehen, in der Praxis zeigte sich jedoch, dass anfangs ein Gesamtüberblick über die wichtigsten Stichpunkte erforderlich ist, der dann in weiteren Unterweisungen vertieft werden kann.

 

Der Überblick kann auf zwei Wegen vermittelt werden, über die:

  • Betriebsanweisung
  • Gesamtunterweisung


 

Die Betriebsanweisung ist für die Unterweisung auf der Station im kleinen Kreis gedacht. Sie muss in gedruckter Form vorliegen. Außerdem werden dazu benötigt: der Hautschutz- und Händehygieneplan sowie der Handschuhplan des jeweiligen Arbeitsbereichs. Der Unterweiser kann es dabei bei einem Überblick belassen, aber auch einzelne Themen vertiefen. Die zu den Stichworten gehörenden vertiefenden Unterweisungen sind auf der Betriebsanweisung angegeben.

 

Die Gesamtunterweisung ist für einen Vortrag konzipiert, der auch vor einer größeren Gruppe gehalten werden kann. Sie beginnt mit einer kurzen Wiederholung zum Aufbau der Haut, be­schreibt dann die relevanten Hautveränderungen durch Feuchtarbeit, erläutert die Hautbe­las­tungen durch die Arbeit und erklärt den Sinn und Zweck des Hautschutz- und des Hand­schuh­plans. Am Schluss stehen die Vorstellung der innerbetrieblichen Ansprechpartner sowie des Hilfsangebots der Unfallversicherungsträger (UVT) für Personen, die unter Hautveränderungen leiden.