Unterweisungen zum Thema „Hautschutz in der Pflege“

Feuchtarbeit, Arbeiten mit Desinfektions- und Reinigungs- mitteln sowie langes Tragen von Schutzhandschuhen begünstigen das Auftreten von Hauterkrankungen. Daher gehören im Pflegedienst die Hauterkrankungen zu den wesentlichen Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten.

 

Bei einer Befragung des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA.NRW) von ca. 2150 Pflegekräften aus 11 Krankenhäusern gaben fast 800 Personen an, unter aktuellen Hautproblemen zu leiden, ein Anteil von fast 40 %.


Aus diesen Hauterkrankungen folgt jedoch weit mehr als das persönliche Leid der betroffenen Pflegkräfte: Eine konsequente Händedesinfektion kann mit hauterkrankten Händen nicht durch- geführt werden, was viele Patienten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gefährdet, da dadurch für sie das Risiko für nosokomiale Infektionen steigt.

 

Ein weiteres Ergebnis der oben erwähnten Befragung: Unterweisungen zum Hautschutz finden so gut wie nicht statt, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Nach § 12 Arbeitsschutz- gesetz muss der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte

Person seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahren und die entsprechenden Schutzmaßnahmen unterweisen. Der Inhalt dieser Unterweisungen und die Teilnahme daran muss dokumentiert werden. Das gilt für neue Beschäftigte, Auszubildende und Praktikanten/Praktikantinnen ebenso wie für die „alten Hasen“. Bei diesen Unterweisungen ist natürlich auch das in der Pflege wichtige Thema „Hautschutz“ zu berücksichtigen.

 

Die Unterweisung ist eines der wichtigsten Führungsmittel im Arbeits- schutz: Wissen die Beschäftigten nicht genug über die Gefahren für ihre Haut oder über die entsprechenden Verhaltensregeln, greifen die vom Arbeitgeber getroffenen Schutzmaßnahmen ins Leere. Nur durch Unterweisungen können die Beschäftigten ihre Kenntnisse auffrischen und daraufhin das eigene Verhalten den potenziellen Gefährdungen anpassen.

 

Meist wird die Unterweisung im Krankenhaus durch die unmittelbaren Vorgesetzten durchgeführt: Sie erteilen fachliche und organisato- rische Weisungen, nehmen aber von den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern auch Hinweise auf Probleme entgegen, die zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen entscheidende Anstöße geben.