Hautbelastungen in der Pflege

Feuchtarbeit – ein großes Thema in der Pflege!

Von Feuchtarbeit spricht man, wenn:

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Anzubieten ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei

mehr als 2 Stunden über den Tag verteilter Feuchtarbeit.

Bei mehr als 4 Stunden Feuchtarbeit handelt es sich um eine Pflichtuntersuchung.

 

Diese Untersuchungen werden durchgeführt von

 

Betriebsärztin/Betriebsarzt:

 

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Rückfragen richten Sie bitte an:

 

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