Anzubieten ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei
mehr als
2 Stunden über den Arbeitstag verteilter
Feuchtarbeit.
Bei mehr als 4 Stunden Feuchtarbeit handelt es
sich
um eine Pflichtuntersuchung.
Diese Untersuchungen werden durchgeführt von
Betriebsärztin/Betriebsarzt:
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Rückfragen richten Sie bitte an:
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