Feuchtarbeit

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Anzubieten ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei
mehr als 2 Stunden
über den Arbeitstag verteilter
Feuchtarbeit.

 

Bei mehr als 4 Stunden Feuchtarbeit handelt es
sich um eine Pflichtuntersuchung.

 

Diese Untersuchungen werden durchgeführt von

 

 

Betriebsärztin/Betriebsarzt:

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Rückfragen richten Sie bitte an:

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