Hautveränderungen

Stellen Sie die anfangs genannten Symptome einer Hauterkrankung fest, sollten Sie Ihren Unfallversicherungsträger (UVT) informieren.

 

Der UVT finanziert

Informieren Sie auch Ihre Stationsleitung/Pflegedienstleitung!

 

Nur so können die für Sie notwendigen Änderungen in Arbeitsabläufen und am Arbeitsplatz umgesetzt werden!

 

Ihre konkreten Ansprechpartner finden Sie in der Kurzunterweisung

„Ansprechpartner“ u13.