Stellen Sie die anfangs genannten Symptome einer Hauterkrankung fest, sollten Sie Ihren Unfallversicherungsträger (UVT) informieren.
Der UVT finanziert
Informieren Sie auch Ihre Stationsleitung/Pflegedienstleitung!
Nur so können die für Sie notwendigen Änderungen in Arbeitsabläufen und am Arbeitsplatz umgesetzt werden!
Ihre konkreten Ansprechpartner finden Sie in der Kurzunterweisung