Hilfe durch den Unfallversicherungsträger

Bitte nehmen Sie Warnzeichen Ihrer Haut ernst, zum Beispiel Rötungen, Risse oder Juckreiz.

 

Suchen Sie Hilfe bei Betriebs- und Hautärztinnen/-ärzten.

 

Diese leiten das Hautarztverfahren ein. Es wird vom UVT finanziert und überwacht, dieser stößt gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Lösung von Problemen an.

 

Wird das Hautarztverfahren eingeleitet, bedeutet dies nicht automatisch die Anerkennung der Hauterkrankung als Berufskrankheit. Hierfür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Jedoch übernimmt der UVT für eine begrenzte Zeit alle Kosten für die Heilbehandlung, Schulung, Beratung und Ausstattung mit persönlichen Hautschutzmitteln.